Habilitationsstipendium und News. Internationalität und Interdisziplinarität

Nach nun mehr vier Jahren als Professorin (in Vertretung) am Institut für Kommunikationswissenschaft erhielt Frau Dr. Katrin Döveling ein Habilitationsstipendium der TU Dresden**, um sich nun voll und ganz ihrer Habilitation widmen zu können. Sie freut sich sehr,  sich nun ihrer Forschung zuwenden zu können und dankt der TUD herzlich für diese Auszeichnung. Denn: „Die TU Dresden ist eine der elf Exzellenzuniversitäten Deutschlands. Als Volluniversität mit breitem Fächerspektrum zählt sie zu den forschungsstärksten Hochschulen.“ (http://tu-dresden.de/)

Frau Dr. Döveling freut sich, die TU Dresden nicht nur im Inland, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern der Erde vertreten zu können. Sie betont dabei die Nutzbarmachung und den Gewinn der Internationalität und Interdisziplinarität für ihre eigene Forschung. Dies liegt ihr nicht nur seit ihrer hierzu einschlägigen internationalen und interdisziplinären Dissertation am Herzen, sondern  kann als Leitmotiv ihrer Forschungen betrachtet werden.

Es folgen sodann Stationen* an der international renommierten University of California Berkeley (August 2013), als eingeladene Medien-und Europa–Expertin in Kambodscha (September 2013), im Anschluss  unter anderem auf der ICSI der ECREA in der Schweiz (Oktober 2013) , wo sie über die Relevanz des Social Web im Kontext von Freundschaften, zus. mit Jana Fischer referieren wird. Ebenso liegt ihr der Fachaustausch hierzulande am Herzen.

So wird sie als Peer Reviewed Speakerin im Oktober 2013 an der TU Dresden über ein hoch aktuelles Thema, das der Online Gemeinschaft  im Rahmen der „GeNeMe“- Konferenz, zus. mit Katrin Wasgien aktuelle Erkenntnisse eines gerade abgeschlossenen Forschungsprojekts präsentieren, bevor sie sich dann im Oktober ganz ihrer Habilitation widmet. (BM)

* Überall durchlief sie einen mehrstufigen Blind Peer-Review Prozess. Zudem gilt sie als gern eingeladene Referentin im In-und Ausland.
** Technische Universität Dresden,  Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 19. 6. 1996, § 6 Notifikation: „Der Bewerber hat sein Habilitationsvorhaben vor der Einreichung des Habilitationsgesuches anzukündigen (Notifikation).“Aufgrund meiner gern wahrgenommenen Pflichten als volle , befristete Professorin kam ich nicht mehr dazu, sie 2012 fertigzustellen und freue mich, diese nun durch das Stipendium zu Ende zu führen. Bitte wenden Sie sich gern bei Fragen an mich.
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